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BSG, 23.05.1989 - 2 BU 178/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 13.07.1999 - B 7 AL 166/98 B
Verfahrensmangel beim Verzicht auf eine notwendige Beiladung Dritter
Dies gilt insbesondere deshalb, weil in dem Verzicht des LSG, einen Dritten zu dem Verfahren beizuladen, ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG nur dann liegen kann, wenn die Beiladung gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig war (vgl hierzu BSG Beschluß vom 16. Oktober 1989 - 6 BKa 34/89; und BSG Beschluß vom 23. Mai 1989 - 2 BU 178/88). - LSG Bayern, 13.12.2016 - L 3 U 469/14
Kein Arbeitsunfall als Wie-Beschäftigter bei familiärer Unterstützung beim …
Soweit die gesetzliche Krankensowie Pflegekasse des M. F. ihre notwendigen Beiladungen geltend gemacht haben, begründen etwaige Erstattungsansprüche gegen den Unfallversicherungsträger keinen Fall einer notwendigen Beiladung (vgl. BSG…, Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 -, juris Rn. 15; BSG, Beschluss vom 23. Mai 1989 - 2 BU 178/88 -, juris Rn. 7). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - L 15 U 583/18
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen eines Leistungserbringers gegen den …
Eine Unterlassung der einfachen Beiladung stellt dementsprechend grundsätzlich keinen Verfahrensfehler dar (vgl. BSG, Beschl. v. 23.5.1989 - 2 BU 178/88 -, juris Rn. 10). - LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - L 10 KR 45/08 Das Unterlassen der einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensfehler dar (BSG vom 23.5. 1989 - 2 BU 178/88, HV-INFO 1989, 2058 ff; BVerwG vom 5.7.1974 - IV C 50.72 DVBl 1974, 767 f); zudem kann der Kläger dadurch nicht beschwert sein (dazu BVerwG vom 4.4. 2000 - 7 B 190/99, VIZ 2000, 661 f).